Monday, July 30, 2007
closer look at the dalai lama and tibet (german)
„Das tibetische Strafrecht leitete sich aus einem Gesetzeswerk Dschingis Khans des frühen 13. Jahrhunderts ab und zeichnete sich durch extreme Grausamkeit aus. Zu den bis weit in das 20. Jahrhundert hinein üblichen Strafmaßnahmen zählten öffentliche Auspeitschung, das Abschneiden von Gliedmaßen, Herausreißen der Zungen, Ausstechen der Augen, das Abziehen der Haut bei lebendigem Leibe und dergleichen. Obgleich der 13. Dalai Lama 1913 das Abhacken von Gliedern unter Verbot gestellt hatte, wurden derlei Strafen noch bis in die 1950er Jahre hinein vorgenommen. Selbst die ansonsten gänzlich unkritische Autorin Indra Majupuria weist in ihrem Buch Tibetan Women auf historische Belege dafür hin, dass im ‚alten Tibet’ eine Frau bei Ehebruch völlig legal von ihrem Ehemann getötet werden konnte.“
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